Mediation auf der Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation im Münchner Modell.
Im Rahmen des Münchner Modells ist die Mediation als Angebot an die Eltern eingebunden, um einvernehmliche Lösungen der Parteien zu ermöglichen oder zu erleichtern….Die ersten drei Sitzungen sind für die Medianden kostenlos und werden vom MAV finanziert. Die anwaltlichen Mediatoren, die für das Münchner Modell zur Verfügung stehen, verpflichten sich, die ersten fünf Sitzungen zu einem erheblich ermäßigten Stundensatz abzurechnen sowie die Mediationssitzungen zusammen mit einer/m nichtjuristischen Comediator/in anzubieten.

Die Mediation auf der Grundlage der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) stellt eine bedürfnis- und prozeßorientierte Form der Mediation dar, die gerade in hochkonfliktuösen Auseinandersetzungen meist entscheidende emotionale Wendepunkte ermöglicht. In der Familien- und Paarmediation stellt oft die Art und Weise, wie kommuniziert wird, das Problem selbst dar. Eine dauerhafte Lösung der oft jahrelangen Konflikte ist im Regelfall ohne eine nachhaltige Verbesserung der Kommunikation der Parteien untereinander nicht denkbar. Im Gremium des MüMo haben wir die Grundzüge der GFK im Januar 2008 kurz vorgestellt.

Das Konzept der gewaltfreien Kommunikation (GFK) entwickelte Dr. Marshall
Rosenberg, ehemaliger klinischer Psychologe, aus den Erkenntnissen der humanistischen Psychologie Carl Rogers. Rosenberg gründete das “Center for Nonviolent Communication” (CNVC). Rosenberg und die durch das CNVC zertifizierten Trainer bieten Trainings in “Gewaltfreier Kommunikation” in über 40 Ländern an, außerdem werden Mediatoren auf dieser Grundlage ausgebildet. Im ehemaligen Jugoslawien arbeiten z.B. seit 1994 serbische Pädagoginnen und Psychologen – unterstützt von Unicef – in dieser Haltung in multiethnischen Schulen und Kindergärten. In Deutschland finden sich mittlerweile etliche Kindertagesstätten und Grundschulen, die die GFK in ihre pädagogische Arbeit integrieren.

In der Justiz ist die Mediation nur ein Teilbereich dessen, was die Methode an Möglichkeiten der praktischen Anwendung bietet. Es gibt bereits einige, z.T. in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen laufende Projekte im Ausland, welche dies zeigen, z.B. das Lusophone Project in Brasilien.
Innerhalb dieses Projekts ist die GFK als Ausbildungselement in dem von dem brasilianischen Justizministerium betriebenen Pilotprojekt für „Restorative Justice“ enthalten. Auch in der anwaltlichen Arbeit ist die GFK ein hilfreiches Instrument, um die Kommunikation mit den Mandanten und den übrigen Prozeßbeteiligten sinnvoller und letztlich im Interesse der vertretenen Partei zielführender zu formen. Die Kompetenzen der im MüMo aktiven Anwältinnen und Anwälte können im Hinblick auf die Zielsetzungen des MüMo, insbesondere was die Deeskalation der Prozesse angeht, erweitert werden, z.B. indem Schriftsätze und Verhandlungen mit einer ganz anderen Haltung gestaltet werden.

Der Ansatz der Collaborative Practice geht meines Erachtens in eine ähnliche Richtung. Die GFK gründet sich auf leicht erlernbare, besondere sprachliche und kommunikative Fähigkeiten, so dass die Möglichkeiten der Medianden und der Mediatoren erweitert werden, selbst unter herausfordernden Umständen menschlich und im Kontakt mit sich selbst und dem Gesprächspartner zu bleiben. Wesentlich dabei ist, dass es sich bei der GFK nicht (nur) um eine Methode oder um ein Modell handelt, sondern vielmehr um eine – nicht immer leichte – konsequent empathische Haltung, in der wir mit uns und mit anderen Menschen umgehen wollen bzw. können. Da die GFK die sozial verfestigten Muster von Rechtfertigung, Rückzug oder Angriff umwandelt, kommen die Medianden und auch wir als Mediatoren immer mehr dahin, die eigene innere Einstellung und Dynamik von Beziehungen und Konflikten in einem neuen Licht zu sehen. Widerstand, Abwehr und gewalttätige Reaktionen werden auf ein Minimum reduziert, im Idealfall die Ursachen für verbale, psychische und physische Gewalt aufgelöst. Tragfähige Lösungen können durch die Medianden selbst entwickelt werden, wenn sie sich mit Unterstützung der Mediatoren auf die Klärung von Beobachtung, Gefühl und Bedürfnis und die Formulierung von Bitten konzentrieren, statt zu beurteilen, den jeweils anderen abzuwerten, Positionen durchsetzen zu wollen und dann den Konflikt in einer vermeintlich zwingenden eskalativen Dynamik an Anwälte, Gutachter und Gerichte delegieren.

Ein ganz besonderer Fall aus der eigenen Praxis sei hierzu vorgestellt. Es würde den vorgegebenen Rahmen sprengen, hier die Kommunikationsprozesse des besseren Verständnisses wegen im Einzelnen darzustellen, weshalb ich Einzelaspekte dieser Mediation stark vereinfacht aufgreife: Ein Ehepaar lebte innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt, es kam zu immer heftigeren Konflikten, da die Ehefrau darauf bestand, dass der Ehemann aus der ehelichen Wohnung ausziehen solle. Dieser kündigte im Fall des Auszuges an, keinerlei Unterhalt für Frau und Tochter zahlen zu wollen. Der Ehemann, zunächst anwaltlich ebenfalls vertreten, zögerte den Auszug monatelang vermeintlich mutwillig hinaus, obwohl er der Ehefrau bekundet hatte, „eigentlich“ keinen „Scheidungskrieg“ zu wollen.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Anwalt des Ehemannes auf die vergeblichen Gesprächsangebote der Anwältin der Ehefrau seinem Mandanten wörtlich erklärt hatte: „Wenns wos wui, solls halt klagen!“. Kurz vor Weihnachten 2007 kam es zu einem ernsthaften gewalttätigen Konflikt, an dem eine 17jährige Tochter der Eheleute beteiligt war. Der Ehemann bedrohte die Tochter mit einer Pistole, als diese ihn „wieder einmal“ zum Auszug drängte, was zu einem Polizeieinsatz führte. Entsprechende eilige anwaltliche Vorgehensweisen waren also angezeigt. Jedoch war vor den denkbar spannungsgeladenen Weihnachtsfeiertagen nicht mit Entscheidungen zu rechnen.

Da der Anwalt des Ehemannes in Erwartung der gerichtlichen Auseinandersetzung die Rechnung für das aussergerichtliche „Tätigwerden“ bereits gestellt hatte, kam der Ehemann ganz freiwillig zu dem Schluß, dass eine Mediation doch kostengünstiger werden könnte. Anzumerken ist dabei übrigens, dass regelmäßig parallell laufende anwaltliche oder gerichtliche Einflüsse oder (Zwangs-)Maßnahmen aufrichtige Kommunikationsprozesse und damit Erfolge in der Mediation massiv stören oder verhindern. Die Eheleute kamen also am 23.12.07 mehr oder weniger freiwillig zu einer ersten Mediationssitzung, welche nach sieben Stunden an diesem Tag in einer umfassenden, nachhaltig befriedenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung endete, einem echten Weihnachtsgeschenk.

Die entscheidende und plötzliche Wendung hin zu einer sehr schnellen und vertrauensvollen Lösung kam
zustande, als wir in einem Rollenspiel mit dem Ehemann die gewaltauslösende Situation mit der Tochter angingen. Der Satz der – insoweit die Mutter stellvertretenden – Tochter, der den Ehemann immer noch richtig wütend machte, lautete: „Zieh endlich aus, du alter Sack“. Seine Bedürfnisse nach Respekt, Wertschätzung, Hamonie und Verbindung waren dabei – verständlicherweise – nicht erfüllt. Ein schlagartiger Perspektivenwechsel sowohl bei der still das Rollenspiel beobachtenden Ehefrau als auch bei dem Ehemann selbst trat ein, als die Gefühle und vor allem die Bedürfnisse der Tochter auf den Satz des Vaters hin „Ich lass mir doch von so einem Gör nix sagen!“ zum Vorschein kamen, nämlich ebenfalls Respekt, Wertschätzung, Hamonie und Verbindung. Dies erscheint paradox, ist aber ein geradezu typischer Erkenntnisprozess in GFK-Sitzungen. Es soll hiermit nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich Gewaltfälle jeder Art so einfach lösen lassen. Jedoch kann vor dem Entstehen von Gewalt oder verfestigten Konflikten mit Hilfe der Mediation positiv Einfluß genommen werden, und in eskalierten Konflikten der Weg hin zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung geebnet werden.

Nachfragen beantworte ich gerne. Informationen zur GFK und den nichtkommerziellen Uttinger Treffen im Netzwerk GFK in der Justiz finden sich unter www.rechtundmediation.net

Empfehlenswerte Literatur zum Thema:

  • Gewaltfreie Kommunikation, Aufrichtig und einfühlsam miteinander
    sprechen, Neue Wege in der Mediation und im Umgang mit Konflikten
    Marshall B. Rosenberg, aus dem Amerikanischen von Ingrid Holler;
    JunfermannVerlag, Paderborn 2001, ISBN 3-87387-454-7
    (eine methodische Einführung – Standardwerk)
  • Konflikte lösen durch Gewaltfreie Kommunikation –
    Ein Gespräch mit Gabriele Seils und Marshall B. Rosenberg
    (als allgemeine Einführung sehr gut geeignet )
    Herder Spektrum, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 3-451-05447-7
  • Spektrum der Mediation, Themenheft zur Gewaltfreien Kommunikation des
    Bundesverbandes Mediation e.V.
    Nr. 28/IV. Quartal 2007, kann über www.bemev.de bestellt werden.

Susanne Pourroy-Assmann
Rechtsanwältin – Mediatorin
Villenstr. Süd 56
82284 Grafrath

Tel. 08144-99 78 90
Fax 08144 99 78 95
www.rechtundmediation.net

Quelle: http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchner_Modell/Kolumne

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